Als Einrichtung in freier Trägerschaft gelten für den Naturkindergarten das Kindertagesstättengesetz(KitaG) des Landes Brandenburg sowie die Konezeption der Kita. Im KitaG ist die Bildung eines Kita-Ausschusses festgelegt. Der Ausschuss besteht zu drei gleichen Teilen aus jeweils zwei Vertretern der Eltern und der Erzieher und einem Vertreter des Trägers mit 2 Stimmen.
Der Kita-Ausschuss berät in allen Fragen, die die Betreuung der Kinder in der Kita betrifft. Er beschließt über organisatorische Angelegenheiten wie Öffnungs- und Schließzeiten und organisiert z.B. das Sommerfest der Einrichtung.
Aktuelle Vertreter:
| Eltern |
Sandra Kremer |
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Kathleen Kynast |
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| Erzieher |
Jacqueline Ueberschaer |
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Tanja Hoffmann |
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| Träger |
Marion Günther |
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