1. Abholberechtigte
Wir haben im Kindergarten die Verantwortung für Ihr Kind übernommen, daher teilen Sie uns bitte schriftlich mit, wenn Ihr Kind von einer anderen Person abgeholt wird.
2. Attest
Endlich ist es soweit, ihr Kind darf in den Kindergarten. Bitte bringen Sie uns am ersten Tag ein ärztliches Attest mit (Erstaufnahme).
3. Allergien
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Ihr Kind unter Allergien oder an Unverträglichkeiten leidet. Sollte diesbezüglich eine z.B. angepasste Ernährung notwendig sein, bringen Sie ein entsprechendes Attest vom Arzt mit.
4. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht beginnt bei der persönlichen Übergabe und endet bei der persönlichen Verabschiedung des Kindes durch eine pädagogische Fachkraft. Bei Veranstaltungen mit Kindern und Eltern sind die Eltern für die Aufsichtspflicht Ihres Kindes zuständig. Dies gilt auch für die Bring- und Abholsituation.
5. Verlassen
Das Verlassen des Kindergartens ohne Begleitung oder mit anderen Personen können wir nur dann ermöglichen, wenn das schriftliche Einverständnis (mit Datum und Unterschrift) der Erziehungsberechtigen vorliegt. Auf mündliche und telefonische Aussagen schicken wir kein Kind nach Hause oder mit anderen Personen mit.
6. Ausflüge
Auch Aktionen außerhalb des Kindergartens gehören für uns zum Kita Alltag. Damit möchten wir gezielt und bewusst Erfahrungsfelder außerhalb der Einrichtung schaffen. Eine Öffnung nach außen bietet den Kindern eine Möglichkeit, ihre Umwelt und das Umfeld kennen zu lernen. Bei unseren Aktivitäten außerhalb der Einrichtung stehen für uns verschiedene pädagogische Ziele im Vordergrund: Umweltbewusstsein zu vermitteln, mehr Platz und Raum für Bewegungsmöglichkeiten schaffen, Verbindung zur Erfahrungswelt der Erwachsenen knüpfen sowie sich im Straßenverkehr zu verhalten. Um ihrem Kind Ausflüge oder Veranstaltungen zu ermöglichen, bitten wir Sie, die von dem Kindergarten gesetzten Termine/ Zahlungsfristen einzuhalten. Andernfalls kann ihr Kind an der Veranstaltung/ dem Ausflug nicht teilnehmen.
7. Betreuungszeiten
Unser Kindergarten ist von montags bis freitags von 7.00-17.00 Uhr geöffnet. Die Kernzeitbetreuung ist von 8.00-14.00 Uhr. Wir bitten Sie Ihre Kinder bis 8.30 Uhr in die Einrichtung zu bringen. Kinder, die später kommen, können an den laufenden Angeboten nicht teilnehmen. Die von der Stadt Lübben genehmigten Betreuungsstunden sind täglich einzuhalten.
8. Datenschutz
Alle Informationen von Ihnen werden vertraulich behandelt und unterliegen dem Datenschutz.
9. Draußen
Wir gehen bei jedem Wetter mit den Kindern nach draußen oder in den Wald. Dazu benötigt ihr Kind wetterfeste Kleidung je nach Saison. Diese Sachen sollten im Kindergarten bleiben. Für den Sonnen-/ UV-Schutz Eurer Kinder am Morgen seid Ihr verantwortlich. Das pädagogische Fachpersonal cremt nach der Mittagsruhe nach.
10. Information
Der Austausch von Informationen ist für eine gute Zusammenarbeit sehr wichtig. Familien und Kindergarten sollen regelmäßig im Austausch miteinander sein. Tür- und Angelgespräche sind uns hier sehr wichtig. Bei zusätzlichem Gesprächsbedarf empfiehlt es sich, einen separaten Termin zu vereinbaren. Wichtig ist es ebenfalls, Aushänge und die Infos auf unserer Info - Wand im Blick zu haben.
11. Kleidung
Bei uns im Alltag haben Kinder vielseitige Möglichkeiten mit Farben, Kleister, Kleber, Sand, Wasser und anderen Materialien zu spielen und zu experimentieren. Trotz Malkittel und Regenkleidung kann es vorkommen, dass die Kleidung schmutzig wird. Deshalb empfiehlt es sich, entsprechende Kleidung zu wählen, in der die Kinder sich gut bewegen können und bei der sie keine Sorge haben müssen, dass etwas schmutzig wird. Jedes Kind hat ein Fach für Wechselwäsche.
Eine „Kita-Ausrüstung“ besteht aus:
- Hausschuhe mit festem Halt
- Regenhose, Regenjacke, Gummistiefel
- Wechselkleidung: Unterwäsche, Socken, Strumpfhose, T-Shirt, Pullover, Hose
- Bitte regelmäßig auf Vollständigkeit und Passgenauigkeit überprüfen!
Bitte unbedingt alle persönlichen Dinge, Sachen und Gegenstände Eurer Kinder mit Namen beschriften!
12. Krankheiten
Die Eltern sind nach dem Infektionsschutzgesetz §34 Abs.5 Satz 2 verpflichtet, schwerwiegende Infektionskrankheiten ihres Kindes oder eines Familienangehörigen unverzüglich dem Kindergarten zu melden! Das Kind darf die Einrichtung in dieser Zeit nicht besuchen. Es darf erst nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wieder in die Kindertagesstätte kommen. Medikamente (auch Hömöopathika) dürfen nur mit einem entsprechenden Attest vom Arzt, in dem die genauen Angaben zum Medikament und dessen Dosierung angegeben sind, verabreicht werden. Bei fieberhaften oder ansteckenden Erkrankungen darf das Kind die Einrichtung nicht besuchen. Wird eine Erkrankung während der Betreuung in der Einrichtung festgestellt, teilt dies das pädagogische Personal den Eltern schnellstmöglich mit, die ihrerseits für die Konsultation eines Arztes verantwortlich sind. Nach einer Erkrankung und bei unspezifischen Krankheitszeichen ist zur Wiederaufnahme eine ärztliche Bescheinigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist und die Kita wieder besuchen darf. (siehe Betreuungsvertrag) Zum Schutz aller in unserer Einrichtung Anwesenden und damit die Kinder in Ruhe genesen und gesund werden können, werden Kinder mit folgenden Symptomen nicht in tägliche Kinderbetreuung aufgenommen:
- Fieber ab 37,5°
- trockener Husten
- verfärbter Schnupfen (gelb/grün)
- Erbrechen und Durchfall (3 ungeformte Stuhlgänge in 24 Stunden)
- Unwohlsein
- abnormes, auffälliges Verhalten
Bei Fieber, Durchfall und Erbrechen können die Kinder nach 48 Stunden Symptomfreiheit (ohne Medikamente wie z.B. Fiebersaft) wieder in die Einrichtung gebracht werden.
Anhaltende und unklare Beschwerden sollten dem Arzt vorgestellt werden.
13. MittagessenSollte ihr Kind krank sein oder einen freien Tag haben, melden Sie bitte bis 8.00 Uhr Ihr Kind ab, ansonsten müssen wir ihnen das Mittagessen berechnen.
14. MittagsruheSchlaf ist ein Grundbedürfnis und dient der Regeneration des Körpers und der Seele. Um diesem gerecht zu werden, findet von 12.00 bis 14.00 die Mittagsruhezeit statt.
15. NotfallnummerBitte hinterlassen sie alle aktuellen Telefonnummern, damit wir im Notfall einen Ansprechpartner haben. (Arbeitsstelle, Oma, Freundin o.ä.) Änderungen teilen Sie uns bitte umgehend mit.
16. ParkenDer Parkplatz ist ausschließlich den Mitarbeitern vorbehalten, Parken sie daher bitte Ihr Auto auf der Straße. Auch die Zufahrt soll für Feuerwehr und Krankenwagen im Notfall frei bleiben.
17. SpielzeugtagDie Kinder dürfen am letzten Freitag im Monat (siehe Kalender) ein Spielzeug von zu Hause mitbringen, welches für die Kinder von großer Bedeutung ist. Die Kinder sind dafür verantwortlich, dass das Spielzeug unversehrt bleibt/bzw. wieder mit nach Hause genommen wird. Der Kindergarten übernimmt keine Haftung für Schäden/ Verlust des Spielzeugs. Bitte geben Sie Ihrem Kind nur ein Spielzeug mit, da es sonst schwierig wird den Überblick zu behalten.
18. UnfallversicherungAlle Kinder die unseren Kindergarten besuchen sind durch die Unfallkasse Brandenburg versichert. Dies gilt für Unfälle auf dem direkten Weg, die innerhalb der Einrichtung oder bei Ausflügen des Kindergartens passieren. Sollten sie nach einem Unfall den Arzt aufsuchen, müssen wir innerhalb von 3 Tagen davon in Kenntnis gesetzt werden, um der Unfallkasse Meldung zu erstatten.
19. UrlaubSpiel ist Arbeit! Täglich ist ihr Kind einer relativ hohen Reizdichte ausgesetzt, was sich auch nicht vermeiden lässt. Ihr Kind ist den ganzen Tag über aktiv, muss sich mit anderen Kindern auseinandersetzen und behaupten. Das macht ihm Spaß. Und dennoch hat es 5 anstrengende Tage in der Woche. Da braucht es ebenso Urlaub, wie seine Eltern. Nutzen Sie dafür unsere zweiwöchige Schließzeit im Sommer.
20. VersicherungDas Eigentum der Kinder ist nicht versichert. Dies gilt für Kleidung, Brillen, Taschen usw.
21. AbschlussbestimmungDie Leiterin ist weisungsberechtigt und übt das Hausrecht aus. Mit dem Abschluss des Betreuungsvertrages erkennen sie die Hausordnung an. Die Hausordnung tritt ab sofort in Kraft.
Lübben, den 22.11.2021